12 Oaks Ranch - Mehr als "nur" Reiten
12 Oaks Ranch - Mehr als "nur" Reiten

Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten sind 2014 genauer in ihrer Ukraine-Berichter-stattung gewesen. Die öffentlich-rechtlichen haben sich dann eher der Taktik "Lügen durch Auslassen" bedient, indem sie sowohl Kriegsverbrechen als auch Neonazis, die Seite an Seite mit Regierungstruppen die Bewohner im Donbass drangsaliert haben nicht erwähnten. Auch die Behauptung Putin habe gegen das Völkerrecht verstossen, ist angesichts der Tatsache, dass sich Lugansk und der Donbass bereits 2014 für unabhängig erklärt haben, nicht haltbar. Ich empfehle diese Analyse: Bei genauem Hinsehen

Sind in der Ukraine Nazis an der Macht?

Gab es gar einen Genozid?

 

Wer den Ukraine-Konflikt verstehen will, sollte auch die andere Seite kennen. Zwei Videos zeigen sie:

 

Im oberen Video lese ich aus meinem Buch "Corona und andere Verbrechen" vor, denn schon 2014 wurde bemängelt, dass ARD und ZDF uns verschwiegen haben, dass in der Ukraine-Regierung Neonazis sitzen.

Freiheit gestohlen: Ohne Not die Wirtschaft zerstört

 

Die Maßnahmen-Kritiker sagen es seit über einem Jahr: Es gibt Heilmittel und die Leute erkranken nicht an einem Virus, sondern an Vitamin-D-Mangel. Das haben sie auch nicht aus der Luft gegriffen, sondern das besagen Hunderte valide Studien (HIER nach unten scrollen oder in meinem Buch). Weil Politik und Medien das geleugnet haben, hat man uns die Bürgerrechte genommen und unsere Wirtschaft an die Wand gefahren. Außerdem hätte niemand an Corona sterben müssen und auch die Impftoten hätten vermieden werden können. Aber es ging den Politikern (bzw. den Young Global Leaders des WEF) nie darum, Leben zu retten. Wer es nicht glaubt, sollte mein Buch lesen.

Auch als Hörbuch auf:                  www.patreon.com/12oaksranch

Lügen durch Auslassen: Da Vitamin D hilft, braucht es weder eine Impfung noch Lockdowns noch Masken

Was tun bei Impfschäden? Sinngemäßes Zitat aus dem Interview mit Dr. Andreas Kalcker: "Es ist schwierig, weil die Leute ja z.T. 10 Minuten nach der Impfung tot umfallen." Für alle anderen gibt es Hoffnung (siehe auch meine Unterseite mit INFOS ZU IMPFUNGEN)

 

https://gesundheits-universum.com/andreas-kalcker-zur-coronaimpfung/

Der Kampf um die öffentliche (bzw. veröffentlichte) Meinung

Seit der Einführung des Internets geht es den Verlagen schlecht, denn durch weniger Leser und weniger Anzeigenkunden, ist weniger Geld da. Da wird am Personal gespart und es ist keine Zeit mehr für Recherchen, was der Verlag verkraftet, denn fertige Berichte werden oft von PR-Agenturen geliefert (auch in der BRD). Anscheinend haben auch die Probleme und bilden nicht mehr so ganz die Wahrheit ab. Journalisten werden nach Gesinnung ausgesucht und die Deutsche Presseagentur weigert sich über die verschollene Doktorarbeit von Herr Drosten zu berichten. Auch das ZDF manipuliert Talkshows und schneidet zuweilen brisante Abschnitte heraus. Schon 2018 hat die Heinrich-Böll-Stiftung beanstandet, dass die Regierung Einfluss auf die Berichterstattung nimmt und das Vertrauen der Bevölkerung in die Medien nimmt immer mehr ab.

Mit Klick aufs Bild zur Rezension

In der Coronakrise zeigen sich noch gravierendere Mängel in der Berichterstattung und die 

Redakteure wurden von ihren Vorgesetzten eingeschworen, Pro Regierung zu berichten. "Es grassiert ein doktrinärer, totalitärer Zeitgeist bei einigen Journalisten und Politikern, die in Freund und Feind unterteilendiffamieren und hetzen", bemängelt das Magazin Rubikon. Und das sogar im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo laut Rundfunkvertrag die "ungekürzte Bandbreite der Meinungsvielfalt abgebildet werden sollte", so steht es u.a. bei lecturio. Wenn das nicht mehr geschieht, dann muss nach finanziellen Abhängigkeiten gefragt werden und die gibt es, denn es gibt "Geschenke von Google". Und solche Geschenke führen zum "Wes' Brot ich ess, des' Lied ich sing"-Phänomen. Wenn dann auch noch der Staat den angeschlagenen Verlagen unter die Arme greift - mit 220 Millionen Euro - dann ist es vorbei mit der Kontrollfunktion des Journalismus als vierter Gewalt im Staat. Erst recht, wenn Staat und Google auch noch miteinander verwoben sind und der Staat Google dazu bringt, dass auf der ersten Seite nur noch gewünschte Inhalte stehen. Wer eine kritische Meinung hat, den trifft die rechte Keule.

Heute wird man diffamiert, wenn man sich fürs Grundgesetz einsetzt. Vor 50 Jahren hatte dies einen anderen Stellenwert.

In Zeiten der Not, nimmt der Spiegel auch Geld von Bill Gates (2,3 Mio). Alsdann wird die Wahrheit zurecht gebogen und man arbeitet mit falschen Bildern, z.B. in der Corona-Mallorca-Berichterstattung. Mit gefälschten Bildern arbeitet nicht nur der Spiegel, sondern auch die anderen Berufskollegen, was ich im Blogbeitrag Medien-Boykott aufzeige.

Die Medien sind also nicht mehr unabhängig. Unabhängig sind allenfalls die alternativen Medien, wie z.B. der ehemalige Rußland-Korrespondent Boris Reitschuster, der unter reitschuster.de auch ARD und ZDF aufs Korn nimmt und ihnen (nicht ganz ernstgemeint) unterstellt, sie würden von Rechtsextremen finanziert. Wenn nun aber die Medien eigentlich den Staat kontrollieren sollen, wer kontrolliert die Medien, wenn sie es nicht tun? Noch mehr alternative Medien wie z.B. Epoch Times werden wegen ihrer Regierungskritik - als hätten wir es geahnt - auch zu Rechtsextremen deklariert. Wer selbst liest, erkennt, da ist nicht dran: Man sollte bei der veröffentlichten Meinung Mehrheit eben nicht mit Wahrheit verwechseln. Und wenn die gebotene Staatsferne aus dem Rundfunkstaats-vertrag nicht mehr ins Konzept passt, dann schafft man die doch einfach ab und erfindet einen neuen Medienstaatsvertrag, an dem Epoch Times Kritik übt (Nachdenkseiten auch). Unausgewogen ist auch der hohe Anteil von Grünen und Linken bei den Journalisten und Volontären.

 

Ich meide die etablierten Medien ja wie der Teufel das Weihwasser, weil ich als Redakteurin weiß, wie sie arbeiten müssten. Das ist dann doppelt unerträglich. Aber man stolpert ja doch immer mal wieder drüber:  Im integrierten Blogbeitrag geht es um die Verstrickung-en der reichen Eliten (auch mit der Presse, z.B. Bilderberg) - in einem anderen. Blog-beitrag schreibe ich daher einen Leserbrief an die Lokalzeitung (Die Märchenstunde der Rheinischen Post). Aber besonders die Sendung Monitor ist mir da in der Vergangenheit ganz übel aufgestossen. Offenbar bin ich damit nicht alleine: Auch Reitschuster berichtet über die voreingenommenen Monitor-Redakteure des WDR, die alles rauskürzen, was ihnen nicht passt: Dunkel-AfD-Sachsen: Für so dumm hält die ARD ihre Zuschauer.

Daher ist das Ansehen der Medien in der Coronazeit extrem gesunken.   

 

Aber es gibt immer noch genug, die den Medien blind alles glauben. Das hat Auswirkungen auf unser ganzes Leben, insbesondere auf die Wahlergebnisse, denn wenn die Medien die öffentliche Meinung bestimmen, dann können sie sowohl Parteien canceln als auch Bundeskanzlerin in den Himmel loben. Wie Meinung durch Auslassung wichtiger Fakten und das Fälschen von Bildern gemacht wird, lest ihr im integrierten Blogbeitrag:

13.07.2024
Nicola Steiner Westernreiten
Keine Kommentare

 "Ich habe nichts zu trinken. Ich werde verdursten", so hämmerten ihre Gedanken seit drei Tagen durch ihr Hirn. Sie war eingesperrt und hatte keine Möglichkeit ihrem Gefängnis zu entkommen. Die Freiheit hat ihr der Mann geraubt, der ihr einen Heiratsantrag gemacht hat, den sie mit den Worten "Such dir eine andere. Ich bin zu alt für dich", verhöhnend abgelehnt hatte. Das hat ihn so verletzt, dass er sie gepackt und in diesen dunklen Ort gezerrt hat. Und dann hat er abgeschlossen und kam nicht mehr zurück. Sie schrie immer wieder um Hilfe. Tagelang hörte sie niemand. Doch kurz bevor sie dem Tode nah war, wurden Spaziergänger auf sie aufmerksam und befreiten sie in letzter Sekunde aus ihrer Not.

Für 20 Euro + Versand per E-Mail bestellen:  nicola-steiner@t-online.deSo oder so ähnlich könnte das gewesen sein, was der männliche Part der Ich-Erzählerin in der Patrioten-Trilogie erzählen wollte. Diese wusste zunächst nur, dass er etwas Schlimmes getan hat, was mit Taten und Unterlassungen zu tun habe. Aber er hat es ihr nie erzählt und der Grund, dass er das nicht tat, war, dass sie sich ihm ganz und gar hingeben wollte. Nicht, weil sie auf Sex aus war, sondern, weil sie sich noch nie im Leben so sehr zu einem Mann hingezogen gefühlt hat. Es hat sie getroffen wie ein Blitz, als sie ihn zum ersten Mal sah und es fühlte sich so an, als würde sie ihn schon immer kennen. Es muss ihm ähnlich gegangen sein, denn immerhin wollte er sich ihr anvertrauen; das Richtige tun. Aber die Hingabe, die sie ihm mit einem Lied über Sex ausdrückte, irritierte ihn. Er mutmaßte, es ginge ihr nur um Sex und nicht um Liebe. Dabei war das sexuelle Empfinden Ausdruck ihrer Liebe - wie das bei Dualseelen eben so ist. Aber davon hatten beide noch nie etwas gehört und das Drama nahm seinen Lauf, als er seine Geschichte jemand anderem erzählt hat. Und so kam die geheime Tat auch irgendwann - unter dem Siegel der Verschwiegenheit - bei der Ich-Erzählerin an. 

Zwei Monate lang hielt sie ihr Versprechen, aber es fühlte sich so an, als würde sie den anderen Teil ihrer Seele verraten. Denn das ist es, was die Verbindung ausmachte: Sie konnte ihn telepathisch rufen und er meldete sich sofort oder sie spürte, wenn er sich von sich aus melden wollte. Auch, wenn seine Tat die Tat eines Psychopathen war, so spürte sie doch seine wunderbare Seele, die sein Kindheitstrauma nicht völlig zerstört hatte. Wenn er sie umarmte, so war es die pure reine Liebe: Ein Gefühl des Nachhausekommens. Obwohl andere ihr von seiner Liebe erzählten, leugnete er seine Gefühle. Hatte er Angst, dass er ihr dasselbe antut wie der vorigen Freundin?

Teil 1 und Teil 2 gibt es auch als E-BookEr wurde gejagt von Flashbacks: Jeden einzelnen Tag musste er daran denken, was er getan hat und schämte sich so sehr für sich selbst. Einmal sagte er zur Ich-Erzählerin: "Da ist irgendetwas in mir", und sie nahm sich vor, herauszufinden, was genau das ist. Die beiden schlossen einen Pakt, bei dem sie ihm versprach, einen Weg aus seinem Trauma zu finden. Darauf stieß er mit "Auf dein Wort" virtuell an. Damit begann die fieberhafte Suche einer Frau, die Psychologie studiert hat und dann feststellen muss, dass man ihr das Wesentliche im Studium vorenthalten hat, nämlich: 

1. Was passiert bei Affekttaten im Gehirn?

2. Wie kann man das aufhalten?

Sie findet es tatsächlich heraus, aber ihr männliches Gegenstück (später fragt sie sich, ob es ein Seelenplan ist), will von Heilung nichts wissen, womit er riskiert, dass sich solche Taten wiederholen können. Aber auch er scheint zu fühlen, dass sie und er durch ein ganz besonderes Band miteinander verbunden sind. 

Es war ihm so ernst, dass seine Mutter ihr einen Besuch abstattete. Aber dann kommt es zum Bruch zwischen den beiden, als die Autorin von Verfassungsschutzleuten wegen ihrer Widerstandsbücher angegriffen wird und er ihr nicht beisteht. Sie fragt sich, ob er ein V-Mann des Verfassungsschutzes ist. 

Er ist aber mindestens ein Narzisst, der ihr diktatorisch vorschreiben will, wie sie sich in dem Konflikt zu verhalten hat. Er spricht ihr sogar das Recht auf Notwehr ab und nennt ihre Rechte "Ich-darf-das-Mentalität", das Recht der Kontrahentin aber "gutes Recht". Er verlangt von der Ich-Erzählerin, sie möge um des lieben Frieden Willens einlenken und klein beigeben.

Der Streit eskaliert, als er ihr Kindheitstrauma ans Licht zerrt, aber er lenkt auf ihre berechtigte Wut hin ein und ergreift Wochen später doch noch das Wort für sie. Aber in diesen Wochen zeigt er auch sein manipulatives Ich. Kritisiert sie ihn, findet sie sich selbst auf der Anklagebank wieder. Dabei versucht er über Ghosting und Gaslighting Kontrolle über sie zu erlangen. Und vor allem streitet er alles ab, was sie ihm vorwirft, insbesondere die Tat, mit der sie ihn konfrontiert, als er sich weigert, Heilung anzugehen. Und weil sie nicht bereit ist, ihm seine Lügen abzukaufen, kündigt er ihr die Freundschaft. 

Aber beide sind von der Sehnsucht nach dem anderen erfüllt und jeder versucht auf seine Art, den Kontakt zu halten. Bei einem Widerstandsprojekt begegnen sie sich wieder, kommen einer heißen Story auf die Spur und nähern sich einander wieder an, weil sie ihm nun sagt, dass sie ihm glaubt, womit auch sie ihn belügt, womit sie zur Gaslightee wird. Bei der kleinsten Verfehlung beginnt sein Ghosting und Gaslighting von vorne und er versucht nun auch mit Eifersüchtig-machen Kontrolle über sie zu erlangen. Weil der Schmerz der ersten Trennung so groß war, unterwirft sie sich irgendwann, wie das so viele Opfer von narzisstischem Missbrauch tun und er dressiert sie wie einen Hund beim Shaping: Wenn sie macht, was er will, ist er nett zu ihr. Tut sie das nicht, straft er sie mit Missachtung und Schweigen.

Der 3. Teil erscheint 2025Obwohl Youtube rauf und runter nur eine Lösung angeraten wird: "Wenn du einem Narzissten begegnest, dann lauf", will die Autorin es anders machen und sucht einen Weg, sich einerseits gegen den Missbrauch zu wehren, aber andererseits dem zweiten Teil ihrer Seele treu zu bleiben. Als gelernte Redakteurin (und Psychologie-Studium)  geht sie das Ganze journalistisch an. Sie findet heraus, dass wir in einer Gesellschaft voller Narzissten leben - nur eben in unterschiedlicher Ausprägung: Die milderen Fälle nennt man Normopathen oder Borderliner und die Hard-Core-Fälle Psychopathen und dazwischen sind eben die manipulativen Narzissten. 

Unter Strich passiert aufgrund von Kindheitstraumata und Triggern immer dasselbe im Gehirn: Die Steuerung im Gehirn schaltet auf Stammhirn und schaltet den Cortex ab, weil bei Lebensgefahr keine Zeit für Empathie oder fürs Nachdenken ist. 

Die Autorin findet heraus, dass 80 Prozent der Gesellschaft mehr oder weniger betroffen sind. Bei diesem großen Anteil von Traumatisierten in der Gesellschaft ist es unvermeidbar, dass Narzissten und Borderliner sich permanent gegenseitig traumatisieren. Die von Youtube empfohlene Flucht kann also nicht der Ausweg sein, zumal es sich die Traumatisierten nicht ausgesucht haben, in der Kindheit selbst Opfer von emotionalem Missbrauch zu sein. 

Auch die allgegenwärtige Behauptung, dass Dualseelen keine Narzissten wären, wird infrage gestellt, denn laut Rudolf Steiner waren ein Mann und eine Frau einmal eine einzige Seele, die in einen männlichen und einen weiblichen Part zerfallen ist. Damit gehört eine bestimmte Frau zu einem bestimmten Mann. Die Paare, die psychisch gesund sind, nennt man Zwillingsseelen und auch zwei Zwillingsseelenpaare werden in der Trilogie vorgestellt. Die Tochter der Ich-Erzählerin lernt zur gleichen Zeit einen Mann kennen, wie die Ich-Erzählerin selbst. Die beiden Männer haben dieselben Initialen, die gleiche Körper- und Schuhgröße und einen fast identischen Nachnamen. In der Trilogie wird somit die moderne Psychologie auf magische Art und Weise mit zahlreichen Varianten von Spiritualität vermengt. Auch die für Dualseelen typische Symbolik fehlt nicht. 

Weil der Patriot der zweite Teil ihrer Seele zu sein scheint, gibt die Autorin ihn nicht auf. 

Das größte Dilemma: Heilung ist möglich, aber Narzissten wollen keine Heilung. 

Wird die Autorin einen Ausweg finden, der die Kindheitstraumatisierungen für alle Zeiten heilt, so dass es gar keine Notwendigkeit mehr für Gewalttaten, Lügen und Manipulationen gibt? Wie auch immer es enden wird: Sie hat ein brandneues Genre erschaffen, bei dem brisante Fakten auf geschickte Art und Weise in eine spannende Geschichte eingewoben werden. 

Jeder Einzelteil der Trilogie hat außerdem noch eine eigene Rahmengeschichte: Im zweiten Teil geht es um die Unterwanderung des Widerstandes durch den Verfassungsschutz und im dritten Teil um die Tat eines Pädophilen. Auch hier versucht die Autorin, der Gesellschaft Heilung statt Spaltung zu bringen. 

Denn das Weglaufen vor Narzissten und Ausgrenzen von Tätern führt ja zu immer neuen Opfern: Ist das letzte Opfer von dannen, kommt ja die nächste, die dann ja auch erst Monate oder gar Jahre braucht, um zu verstehen, was ihr da geschieht. Auch Gefängnis ist keine Lösung, denn die Täter kommen ja irgendwann wieder frei und begehen neue Straftaten.

Nur Heilung sorgt dafür, dass keine neuen Affekt-Taten passieren können. Der Staat könnte den Anreiz Heilung oder Knast bieten, aber das tut er nicht ... Was ist der Grund? Genau das wollen die politischen Widerstandsbücher entlarven: Der Leser wird aber nicht belehrt, sondern zum Denken angeregt.

DER PATRIOT WILL DIE BÜCHER ZERSTÖREN - MEINE KLAGESCHRIFT & seine Antwort auf meine Abmahnung mit vorformulierter UnterlassungserklärungLeseproben aus dem ersten Teil der Trilogie:

Silvesternacht erfordert Bügeleisen zum Lachfalten glätten

Mordanschlag am Heiligen Abend: Mit Nachtisch gedroht

Telepathische Liebe an Allerheiligen

+  SEHR  LANGE  LESEPROBE  BEI  GOOGLE  BOOKS

als Sprachnachrichten in meinem Telegram-Kanal: 

Sex bei den Kelten und ein Klosterfrosch

Falco steuert einen F-Drop zum Thema Viren bei

Etwas Amüsantes und ein Rätsel dazu, wie die Botschaften des Buches versteckt wurden

und als Pferdestory in dieser PLAYLIST. Es geht in dem Buch auch um Heilung, weil der Grund dafür, dass sich die Menschen bis zur Selbstaufgabe anpassen, egal, was man ihnen antut, könnte (laut Hans-Joachim Maaz) sein, dass ein Großteil der Bevölkerung schwer traumatisiert ist. Deswegen lautet der Untertitel des autobiografischen Romans Seelenreise auf Heavy-Metal-Art. Falco hat mir Heilung gebracht und ich gebe dies nun in meinem Coaching an andere weiter - mehr Infos zum Thema Selbstheilung und Seelenreisen auf:

www.12oaks-ranch.de/coaching/

Beweise dafür, wie Donald Trumps Reden durch geschickten Schnitt der Medien sinnentfremdet, ja oft genug sogar ins Gegenteil verkehrt werden, findet ihr hier:

Fremdgesteuert: Faktenchecker machen alles außer Fakten checken

Mit Klick aufs Bild zur 1984-Satire meines Sohnes

In George Orwells Dystopie 1984 gibt es das neue Wort "Doppeldenk", was bedeutet, dass immer das Gegenteil von dem gemeint ist, was drauf steht: So steht Wahrheitsministerium z.B. für Lügen und Faktenchecker checken keine Fakten (lest dazu auch den Bericht von reitschuster.de), sondern machen ein bestimmtes Narrativ zur Religion. Die Faktenchecker nennen sich unabhängig, obwohl sie es nicht sind und lügen zuweilen wie gedruckt. Das österreichische Mimikama verbreitet nicht nur Fakenews, sondern hat auch einen Namen, der auf einem Übersetzungfehler beruht. In Deutschland spielen sichs Correctiv und die Deutsche Presseagentur (dpa) auf Facebook & Co als Zensurinstrument auf. Beim Checken der Fakten sind aber ausgerechnet die Äußerungen von Politikern ausgenommen. Wer die Faktenchecks finanziert, berichtet u.a. der Spiegel. Wie so oft, wenn es um Politik geht, hat US-Milliardär Soros seine Finger im Spiel.  George Soros, der schon als Wirtschaftskrimineller und korrupt bezeichnet wurde, bezahlt für diese Zensurmaschinerie, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Und genau so zeigen sich dann auch die Verlautbarungen, wo Journalisten andere Journalisten kontrollieren - was (typisch Doppeldenk) im Widerspruch zu den Leitsätzen des Journalismus stehen. Denn der Journalist ist neutral und ausgewogen. Und vor allem unvoreingenommen. Bei Correctiv scheint es eher so zu sein, dass man solange sucht, bis irgendwer widerspricht. Dann ist dann auch egal, wenn dieser Jemand irgendein Wirtschaftsanwalt ohne Publikation ist. Laut TKP sind die Faktenchecker selbst überhaupt nicht qualifiziert für das, was sie (nicht) checken. Es soll sich dabei um die Kollegen handeln, die vorher fürs Horoskop zuständig war, so heißt es weiter. 

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Tichys Einblick hat sich die Gängelei von Correctiv nicht länger gefallen lassen und zog vor Gericht - mit Erfolg (ein anderes Mal verlor TE), weil Meinung gegen Meinung. Das Pro-blem von Correctiv sei, dass es offenbar eine Meinung nicht von einer Tatsachenbehaupt-ung unterscheiden kann, so heißt es im Ach-Gut-Artikel, der Correctiv Grenzen setzt.

Auch der Blog Volksverpetzer spielt sich gerne als Faktenchecker auf und sobald er irgendwen findet, der irgendwem widerspricht, wird die unerwünschste Meinung als Lüge bezeichnet. Dagegen zieht Dr. Wolfgang Wodarf vor GerichtReitschuster.de berichtet über die Volksverpetzer, wo der Name ganz offensichtlich Programm ist.

 

Bei den Faktencheckern weiß man schon vorher das Ergebnis: Es ist immer pro Regierung, z.B. bei diesem Youtube-Video, wo Jens Spahn zitiert wird, in dem er von Bußgeld von Impfverweigern spricht. Mimikama bedient sich hier der so genannten Strohmann-Manipulationsstrategie: Man unterstellt dem Gegner eine Aussage, die er nie getan hat und argumentiert dann dagegen. Im besagten Fall wird dreist behauptet, dass Video würde von einer Corona-Impfpflicht berichten. Dabei lässt der Titel: Bußgeld, wer sich beim Impfen verweigert das völlig offen. Von Corona ist keine Rede.  Ganz ähnlich erging es Coach Ce-cil der sagte, dass von den Neu-Infizierten, die Genesenen auf dem RKI-Dashboard von den Infizierten abgezogen werden müssten. Darauf antwortete Correctiv, dass die Genese-nen sehr wohl angegeben würden. Das hatte Coach Cecil aber nie bestritten. Über den Fall berichte ich in meinem Video (leider mit blechernem Ton, weil ich damals gerade ein neues Equipment bekam). 

Wie mit der Auswahl der Gesprächspartner ein Framing geschaffen wird

Das Erste, was ein Journalist lernt, ist, dass Objektivität nicht möglich ist, weil man alleine durch die Auswahl der Gesprächspartner schon die Wahrheit verfälschen kann. Wie die Journaille genau das macht, erlebten auch die Professoren Dr. Karina Reiss und Dr. Sucharit Bhakdi bezüglich ihres Bestsellers „Corona Fehlalarm“, den ich HIER vorgestellt habe. Beide sind mehrfach preisgekrönte und hoch angesehene Professoren. Bhakdi dürfte Zehntausende Studenten ausgebildet haben und ist Sprecher einer Forschungsgemeinschaft. Und was macht der Redakteur von T-Online, der ganz sicher nicht dieses Renommé hat? Er schreibt von Thesen, wo es um gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse geht. Dass die beiden Institute leiten (bzw. vor der Rente leiteten), wird am Rande erwähnt, nicht aber die zahlreichen Auszeichnungen der beiden Wissenschaftler. Im T-Online-Beitrag vom 4. Oktober 2020 wird der wissenschaftliche Stand des Buches als veraltet bezeichnet, weil es drei Monate zuvor erschienen ist. Drei Monate sind topaktuell: So schnell ändert sich ein wissenschaftlicher Sachstand nicht. Hervorgehoben wird dann, dass sich andere Hochschullehrer vom Buch distanzieren. Wir erfahren nicht, ob dies Mathematiker oder Dozenten in asiatischer Kunst sind, aber wir können sicher sein, dass sich die Universitäten nur deswegen vom Buch distanzieren, weil sie auf Forschungsgelder angewiesen sind. Und die fachfremden Kandidaten, die T-Online wohl gezielt ausgesucht haben dürfte, erzählen das, was man halt erzählen muss, wenn man diese Forschungsgelder nicht verlieren möchte. Damit der Leser weiß auf wenn er hören muss, werden die drei mit der redaktionellen Bezeichnung Experte geehrt, was alles und nichts bedeuten kann. Ich lese nur bei einem etwas von Infektiologie, ansonsten steht da: Statistiker, Informatiker, Direktor des Rheumaforschungszentrum und Intensivmediziner. Keiner der vermeintlichen Experten ist Mikrobiologe oder Virologe! Sie sind also gar nicht zuständig für das zu prüfende Fachgebiet, aber dadurch, dass drei Wissenschaftler von Was-Auch-Immer nun in der Mehrheit sind, sieht es für den weniger fachkundigen Leser so aus, als wären Bhakdi und Reiss in der Minderheit. Es ist keineswegs abwegig, dass T-Online zuvor Dutzende Wissenschaftler befragt hat, die Bhakdi und Reiss bestätigt haben könnten, aber nur die zu Wort kommen, die das gewünschte Narrativ erzählen. Auf genau solche Fallstricke wurden wir im Studium hingewiesen und sensibilisiert dafür, wie man mit der Wortwahl eine bestimmte Tendenz in einen Beitrag bringen kann, was wir nicht sollten. Doch genau das zeigt sich in sämtlichen Faktenchecks, die mir bisher zu Gesicht gekommen sind.

Fazit: Wir brauchen keine Faktenchecker (auch nicht von der EU), weil das bisherige Gesetz uns bereits vor unwahren Tatsachenbehauptungen schützt. Also kann es nur um Zensur von Meinungen gehen. Die eine Wahrheit hat es ja noch nie gegeben und auch keine objektiven Journalismus, aber wer so viel Wahrheit wie möglich will, muss sie sich heutzutage selbst suchen.

Wer der Presse blind vertraut, glaubt auch, dass ein Jude wie Ken Jebsen Antisemit ist.

Freier Journalismus als Speerspitze gegen die (Gesundheits-) Diktatur

Ihr glaubt nicht, dass wir in einer Diktatur leben? Zur Demokratie gehört aber mehr als nur alle vier Jahre wählen zu dürfen (und ob wir das noch dürfen, ist keineswegs sicher: Reitschuster & Tichys Einblick berichten ebenfalls über Wahlverschiebung). Aber falls doch noch Wahlen stattfinden würden: Wenn da jemand etwas Böses im Schilde führt, würde er alle Parteien nach seinen Plänen besetzen und es wäre egal, wen man wählt. Wer genügend Geld hat, kann sich alles kaufen, was er will: Wissenschaftler, Politiker und Medien. Freie Medien sind das Kontrastprogramm zum totalitären StaatWenn die zum verlängerten Arm der Regierung werden  und Fakenews verbreiten (was die nicht zugeben), dann werden wir so manipuliert, dass wir alles dulden, weil uns ja Ammen-märchen erzählt werden und vor Propaganda sind natürlich auch Politiker nicht gefeit, habe das ja selbst hautnah bei den Grünen erlebt. Ein Gradmesser, wie viel Freiheit der Presse wir in der westlichen Demokratie noch haben, ist der Fall Julian Assange, der über WIKILEAKS das gemacht hat, was man früher investigativen Journalismus nannte. Das haben die Eliten (siehe Tag 17) sich nicht bieten lassen. Assange ist in menschenunwürdiger Haft (wie 387 andere Journalisten).

Update vom 4.1.2021: Julian Assange wird offenbar nicht ausgeliefert, so berichtet RT.

Rubikon hält dies jedoch für einen Pyrrhus-Sieg.

Wir müssen uns klar machen, dass die Medien ja in den Händen derer sind, die für die Umverteilung von unten nach oben verantwortlich sind. Und das läuft so:

19.07.2024
Nicola Steiner Horsemanship
Keine Kommentare

Leider gab es geschäftsschädigende Verleumdung durch meinem Co-Autor, so dass ich mich gezwungen sehe, meinen Unterlassungsanspruch auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Einzelheiten gibt es in diesem Video und im Video ganz unten. Zwischen die Videos habe ich den Wortlaut der Klageschrift gesetzt:

K L A G E

von Nicola Steiner, Brunnenweg 15, 51789 Lindlar                                       – Klägerin –

gegen  – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –                 – Beklagter –

wegen übler Nachrede / Verleumdung nach § 186 / § 187 StGB und Beleidigung § 185 StGB.

Es wird b e a n t r a g t,

1. den Beklagten zu verurteilen, es in Zukunft zu unterlassen, Dritten gegenüber zu behaupten, dass er keine Einwilligung zur Veröffentlichung von Informationen über ihn – inklusive Belanglosigkeiten – für den zweiten Teil der Patrioten-Trilogie der Klägerin gegeben hätte, wie behauptet am 26.5.2024 (Screenshots: Anlage 1).

2. den Beklagten zu verurteilen, es in Zukunft zu unterlassen, Dritten gegenüber zu behaupten, die Klägerin hätte ihn gestalkt, wie behauptet am 27.5.2024 (Screenshots in der Anlage 1).

B e g r ü n d u n g:

Die Parteien haben als Autorenpaar gemeinsam den ersten Teil einer Trilogie realisiert. Der Beklagte hat sich mit Textbeiträgen am autobiografischen Roman „Gedankensex mit einem Patrioten“ beteiligt. Nach Fertigstellung haben sich die Parteien mündlich darauf verständigt, entweder die Trilogie in einem zweiten Teil fortzusetzen oder gemeinsam ein Täterbuch zu realisieren. Zwischen den Parteien kam es in der Folgezeit zu einem Zwist, der letztlich Inhalt des zweiten Teils der Trilogie wurde. Nach der Wiederannäherung hat der Beklagte per E-Mail seine Bereitschaft erklärt, auch am zweiten Trilogie-Teil mitzuwirken. Bei einem persönlichen Gespräch verlangte er dann von der Klägerin, dass er im zweiten Teil nicht mehr als Buchfigur Falco geführt wird. Die Klägerin erklärte ihm, dass es literarisch nicht möglich ist, in einer Trilogie die männliche Hauptfigur einfach auszutauschen, weil eine Trilogie EIN Buch in drei Teilen ist. Da bislang nur 50 Exemplare des ersten Teils verkauft worden waren, bot sie dem Beklagten an, dass er einheitlich in beiden Teilen einen neuen Alias bekommt. Das lehnte der Beklagte ab.

Für 20 Euro zzgl. Porto bestellen per Mail an nicola-steiner@t-online.deAuf weitere Gesprächsangebote der Klägerin, die Realisierung der Bücher betreffend, reagierte der Beklagte nicht. In ihrer E-Mail vom 7.11.2023 legte die Klägerin dem Beklagten somit dar, dass es bei den Büchern um Gesellschaftskritik ginge - also um mehr als die Mann-Frau-Beziehung zwischen der Klägerin und dem Beklagten. Die Patriotenbücher sollen die Menschen inspirieren, andere Wege der Konfliktbewältigung zu gehen und den Menschen auch Heilung bringen, erklärte sie ihm. Außerdem sollten die Bücher darlegen, dass Täter wie der Beklagte deswegen zu Tätern würden, weil sie in der Kindheit Opfer waren. Durch die Verweigerung jeglicher Gespräche würde der Beklagte die Bücher blockieren, da die Klägerin nicht über seinen Kopf hinweg Entscheidungen treffen wolle. Darauf gab der Beklagte nun doch seine Einwilligung mit der Mail vom 9.11.2023 (Anlage 1) für den zweiten Teil der Trilogie.

Der Beklagte schrieb darin wörtlich: „Schreib deine Bücher oder auch nicht. Ich möchte mich nicht damit beschäftigen, aber auch nicht im Weg stehen. Ich werde auch die 200 Seiten (oder noch mehr) Seiten nicht lesen. Ich kann nur meine Bitte wiederholen, dass wenn du Dinge, die ich dir im Vertrauen erzählt habe, in die Bücher mit 'reinnehmen willst, dann nur in der Form, dass keine Rückschlüsse auf mich möglich sind.“

Da die Klägerin es so empfand, dass der Beklagte ihr jegliche Verantwortung zuschob und es ihr nicht möglich war, darüber zu entscheiden, was er als im Vertrauen erzählt wertete und was nicht, schrieb sie ihm, dass er das selbst entscheiden müsse. Da er ihr nicht antwortete, schlug sie ihm vor, es so zu handhaben, dass sie Dinge herausnimmt, die er im ersten Teil beanstandet hatte, aber die Sachverhalte im zweiten Teil lässt, die er auch im ersten Teil zur Veröffentlichung freigegeben hatte, beispielsweise, dass es eine Tat gibt, die er sich nicht verzeihen kann und dass er an einer sexuellen Blockade infolge dieser Tat leidet, ohne zu benennen, was genau seine Tat war. Dem widersprach der Beklagte nicht. Daraufhin löschte die Klägerin Ende des Jahres 2023 in mühevoller Kleinarbeit über 50 Din-A 4-Seiten aus dem Entwurf, der dem Beklagten vorlag und übersandte ihm die nun entschärfte Version mit nur noch 150 Din-A-4- bzw. 300 Buchseiten mit der Bitte diese zumindest zu überfliegen, um zu entscheiden, ob darüber hinaus noch weitere Inhalte gelöscht werden sollen. Auch hier widersprach der Beklagte nicht, was die Klägerin als konkludente Einwilligung wertete.

Die Tat des Patrioten: HIER - - - Inhalt & LeseprobenTrotzdem veröffentlichte die Klägerin den zweiten Teil der Trilogie NICHT, sondern ließ vorab nur zehn Exem-plare drucken, wovon sie die Hälfte überregional bzw. ins Ausland verkaufte und die andere Hälfte nutzte, damit weitere Menschen, die als Inspiration in dem fiktiven Roman dienten, ein Veto einlegen könnten, falls sie sich selbst wieder erkennen. Einige dieser Personen haben das Buch dann auch in diesen Druckversionen lektoriert, weil die Klägerin ihr Buch nicht als PDF weiterleiten wollte, um eine missbräuchliche Verbreitung zu unterbinden. Dem Beklagten wurde per E-Mail mitgeteilt, dass diese zehn Vorabdrucke zu Zwecken des Lektorats genutzt wurden. Auch auf diese E-Mail reagierte der Beklagte nicht. Die Klägerin hatte ihm mitgeteilt, dass sie das Buch erst dann veröffentlichen wird, wenn sie ein Feedback von ihm erhalten habe. Sie wartete bis Ende Mai auf sein Veto, das er niemals eingelegt hat. Ein einziges Mal schrieb er ihr: „Lass mich mit deinen Büchern in Ruhe.“ Das hielt sie nicht davon ab, ihm Entwürfe mit „Lies es oder lass es“ zu schicken, weil sie das nicht entscheiden wollte.

Am 26.5.2024 erfuhr sie, dass der Beklagte die Klägerin bei Dritten entwertete, indem er behauptete, die Klägerin würde Bücher schreiben, in denen sie ihren Liebeskummer verarbeite, weil sie das Konzept des Ausweinens bei der besten Freundin nicht kenne. Sie würde die Privatsphäre Dritter verletzten, obwohl sich die Klägerin ja mit der Zusendung der Entwürfe an den Beklagten und der Weitergabe der Vorabexemplare an andere Buchfiguren über die rechtlichen Vorgaben hinaus jede Mühe gegeben hat, dass sich niemand – auch nicht der Beklagte – als negativ dargestellt empfindet. Daraufhin schickte die Klägerin dem Beklagten am Abend des 27. Mai 2024 eine E-Mail, in der sie ihn aufforderte, er möge diese seine unwahre Behauptung richtig stellen, da diese geschäftsschädigend sei.

Diese E-Mail der Klägerin beantwortete der Beklagte nicht (dies wohl vor dem Hintergrund, weil die Klägerin am Tag vor Silvester auf Distanz zum Beklagten gegangen war, weil sie keine Liebesbeziehung mit einem Narzissten und notorischen Lügner führen wollte. NUR seine Lügen sind Inhalt des Rosenkrieg-Buches), sondern übte Rache, indem er die streitgegenständliche Äußerung aus Anlage 1 tätigte, in der er wahrheitswidrig behauptete, er habe GAR KEINE Einwilligung für die Veröffentlichung der Bücher erteilt und hätte vielmehr der Veröffentlichung von Informationen von ihm ausdrücklich widersprochen – sogar der Veröffentlichung von Belanglosigkeiten. Der Beklagte ließ es so aussehen, als habe die Klägerin ihn nicht darüber informiert, dass der zweite Teil der Trilogie irgendwann veröffentlicht wird, was sich aus seiner Formulierung ergibt, dass „scheinbar“ (!) die Veröffentlichung eines weiteren Buches anstünde.

Inhalt & Leseproben von Teil 1Als der Beklagte (zu Recht) darauf hingewiesen wurde, dass er dies mit der Klägerin persönlich klären sollte und nicht in einer öffentlichen Telegram-Gruppe, behauptete der Beklagte, , dass er das nicht könne. Er habe die Klägerin wegen Stalking auf Social Media gesperrt, womit er ihr eine Straftat unterstellte, die sie nie begangen hat. Offensichtlich hat er sich auf diesem Weg für die Zurückweisung in der Liebesbeziehung gerächt, sowie er sich auch bei seiner vorigen Freundin gerächt hat, als diese seinen Heiratsantrag abgelehnt hat. Nur am Rande sei erwähnt, dass Dritte der Klägerin erzählt haben, dass er diese Frau tagelang eingesperrt eingesperrt haben soll. Die diesbezüglichen Passagen hat die Klägerin auf Wunsch des Beklagten ebenfalls aus dem Entwurf gestrichen, weil der Beklagte diese Tat immer bestritten hatte, obwohl seine eigenen Äußerungen der Klägerin gegenüber nahelegten, dass der Beklagte die Frau wirklich eingesperrt hat, weil er ihr im Vertrauen gesagt hatte, dass er seit über zehn Jahren mit schlechtem Gewissen herumlaufe, weil er „etwas Schlimmes“ getan habe, wobei es ihm zufolge um „Taten und Unterlassungen“ ging. Aber auch das hat die Klägerin ja aus dem Buch gelöscht. Es wurde niemals veröffentlicht, obwohl das Buch ja ursprünglich (gemeinsam) als Täterbuch geplant worden war.

Die Klägerin war sogar bereit, dem Beklagten alles zu verzeihen, was er in der Vergangenheit getan hat (auch körperliche Gewalt), insofern der Beklagte bereit sei, mithilfe einer EMDR-Therapie dafür zu sorgen, dass ihm solche Affekttaten nie wieder passieren können. Genau das ist ja die Buchidee, dass Täter mit dieser von Francine Shapiro entwickelten Methode, ihre Kindheitstraumata überwinden können. Shapiro ist es nämlich in den USA sehr wohl gelungen, Männer, die ihre Frauen schlugen, zu heilen (sogar Männer, die Kinder sexuell missbrauchten). Aber der Beklagte war eben nicht dazu bereit, Verantwortung für seine Taten zu übernehmen, was ja der Grund für das persönliche Zerwürfnis zwischen den Parteien war. Aber die E-Mail, die die Klägerin dem Beklagten am Tag vor Silvester geschickt hat, ist ja gar nicht Gegenstand im zweiten Teil der Trilogie und somit auch nicht streitgegenständlich.

Streitgegenständlich sind lediglich die Aussagen des Beklagten, die Klägerin hätte ihn gestalkt und er hätte niemals eine Einwilligung für die Veröffentlichung der Bücher erteilt. Um sich außergerichtlich mit dem Beklagten zu einigen, hat die Klägerin ihn mit Schreiben vom 3.6.2024 abgemahnt (Anlage 3.1) und ihn aufgefordert, die Unterlassung zu erklären (Anlage 3.2) oder selbst einen Vorschlag zu machen, wie die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen ist. Der Beklagte hat weder die vorgefertigte Erklärung unterschrieben noch eine eigene Erklärung verfasst noch einen anderen Weg vorgeschlagen, wie der Ruf der Klägerin wiederhergestellt werden kann. Stattdessen hat er die Ansprüche der Klägerin mit Schreiben vom 20.6.2024 wegen angeblicher gravierender Formmängel abgelehnt, ohne darzulegen, worin genau er die Formmängel sieht (Anlage 2). Mit diesem seinem Schreiben hat der Beklagte nicht nur bestätigt, dass er die Abmahnung erhalten hat, sondern auch höchstselbst bewiesen, dass es eine höchst wahrscheinliche Wiederholungsgefahr gibt.

Als die Welt noch in Ordnung war in # 1Perfiderweise drehte er es so, als hätte er nie etwas Anderes gesagt, als dass er nie die Einwilligung erteilt hätte, dass die Klägerin Dinge veröffentlichen darf, die er ihr im Vertrauen erzählt hatte. Das hat die Klägerin auch nie behauptet, aber durch diese seine Einlassung schiebt er der Klägerin erneut den Schwarzen Peter zu. Sein Schriftsatz beinhaltet also genau das Gaslighting (emotionale Gewalt), das am Ende dazu geführt hat, dass die Klägerin den Kontakt auf rein berufliche Belange (Buchentwürfe) reduziert hat: Der Beklagte windet sich durch die Verdrehungen der Tatsachen aus der Affäre und leugnet die üble Nachrede gegen die Klägerin genauso wie er das leugnet, was er seiner vorigen Freundin angetan hat. Der ungeheuerliche Stalking-Vorwurf wird in seiner Einlassung noch nicht einmal erwähnt. Der Klägerin bleibt also nichts anderes übrig, als die Unterlassung der streitgegenständlichen Äußerungen auf dem Klageweg durchzusetzen, zumal der Beklagte in E-Mails Anfang Juni 2024 sogar behauptet hat, dass seine Sicht der Dinge (gar keine Einwilligung) eine zulässige Interpretation seiner Einwilligung vom 9.11.2024 sei. Er zeigt nicht die geringste Reue und scheint überhaupt kein Unrechtsbewusstsein zu besitzen.

Nichtsdestotrotz hat die Klägerin ihm in mehreren E-Mails vorgeschlagen, dass die Parteien versuchen, den Konflikt im persönlichen Gespräch aus dem Weg zu räumen und eine Komprossmisslösung zu finden. Sie hat ihm auch erneut dargelegt, dass diese seine verzerrte Wahrnehmung der Realität eine Folge seines Kindheitstraumas ist und hat ihm zum wiederholten Male Hilfestellung als Coach angeboten, um diese Affekthandlungen, die ihn immer wieder in Teufels Küche bringen und Frauen schwer traumatisieren, zumindest für die Zukunft zu verhindern.

Da die Klägerin nicht nur Psychologie im Nebenfach studiert hat, sondern auch ausgebildete Redakteurin und Diplom-Medienwirtin ist, hat die Klägerin wasserdicht herausgefunden, dass sämtliche psychische Störungen wie PTBS, Borderline, Narzissmus, Psychopathie, ADHS, Autismus und Depressionen Traumafolgestörungen sind, wobei die Amygdala im limbischen System auf das Stammhirn schaltet und im (eingebildeten) Überlebenmodus den Cortex abschaltet, weil, wenn es ums nackte Überleben geht, keine Zeit zum Nachdenken ist und auch keine Zeit für Empathie (die ebenfalls im Cortex angesiedelt ist).

Teil 3 sollte eigentlich 2025 erscheinen

Das Problem bei Traumafolgestörungen ist, dass die Amygdala viel zu häufig in diesen grausamen Modus schaltet. EMDR vermag die verantwortlichen Trigger zu eliminieren / ins Langzeitgedächtnis zu befördern, wodurch solche Affekttaten nicht mehr geschehen. Zwar gibt es keine berufsrechtlichen Beschränkungen für EMDR, aber die Klägerin hat den Beklagten zudem darauf hingewiesen, dass diese Behandlungsmethode auch von den Krankenkassen bezahlt wird, wenn er ihre Hilfe nicht annehmen will. Aber auch dies lehnte er ab, was erneut ein Hinweis darauf ist, dass es ihm an Empathie mangelt und er seine (emotionale) Gewalt in keinster Weise bereut. 

Zeitgleich mit der Abmahnung hat die Klägerin dem Beklagten großmütig zugesichert, dass sie auf ihre Unterlassungsansprüche verzichten würde, wenn der Beklagte sich in Behandlung begibt, damit zumindest in Zukunft keine Geschlechtsgenossinnen mehr unter seinen Affekttaten leiden (auch die üble Nachrede war solch eine Affekttat).

Festzuhalten ist nun aber, dass die Klägerin bereit wäre, die Klage zurückzunehmen, wenn es irgendein Angebot von Seiten des Beklagten geben würde, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, ohne dass er seine üble Nachrede leugnet, womit er die Klägerin rechtlos stellt. Bislang hat es dazu keinerlei Bemühungen des Beklagten gegeben – noch nicht einmal eine Entschuldigung oder ein anderes Zeichen dafür, dass der Beklagte seine neuerliche Grausamkeit bereut. Denn seine üble Nachrede vermag die berufliche Existenz der Klägerin zu zerstören und ist somit nicht hinzunehmen, wie der Beklagte es der Klägerin in seinem Schriftsatz vom 20.6.24 (Anlage 2) abverlangt.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen: 

 - Screenshots der streitgegenständlichen Äußerung (Anlage 1)

- Abmahnung der Klägerin vom 3.6.2024 (Anlagen 3.1. und 3.2)

- Zurückweisung des Unterlassungsanspruches vom 20.6.2024 durch den Beklagten (Anlage 2)

Seine Antwort auf meine Abmahnung - Ablehnung meines Unterlassungsanspruchs

Als all die Medien noch nicht in der Hand weniger Konzerne war, hat sich der gebildete Leser mehrere Zeitungen bestellt, was heute überflüssig ist, weil die eh alle das gleiche Schreiben. Aber es lohnt sich ein (paralleler) Blick in die so genannten Alternativen Medien (also die, die unabhängig von Konzernen sind), wie z.B. Reitschuster oder die Unbestechlichen. Noch besser ist es m.E. Bücher zu lesen, deswegen stelle ich euch immer wieder Bücher zu Politik und Gesundheit (Industrie) in meinen Blogs vor:

Hier und da gibt es natürlich auch im Mainstream kritische Berichte - auf Telegram habe ich dazu folgende Erklärung gefunden (im Kanal von RA Markus Haintz):

"Es handelt sich um ein weiteres Beispiel pseudokritischer Berichterstattung. Das gibt es auch bei BILD, Welt und sogar bei den Öffentlich-Rechtlichen. Die Medien streuen solche Beiträge regelmäßig ein, damit sie den kritischen Teil der Bevölkerung nicht vollständig als Leserschaft verlieren. Außerdem befeuern sie damit die Spaltung der Gesellschaft, indem sie beiden Seiten Munition für ihre Argumente liefern. Aber natürlich sind sie dabei niemals ausgewogen. Erst, wenn regelmäßig eine ausgewogene Berichterstattung sichtbar wäre, könnte man von einem Wandel sprechen. Aber das werden wir bei diesen Medienkonzernen niemals erleben, dafür sind die Strukturen zu alt und die Mechanismen der Kontrolle zu wirksam."

Bei einer Bundespressekonferenz wurde entlarvt, dass es keine Studie gibt, die die Wirksamkeit der Lockdown-Maßnahmen der Bundesregierung belegen - auch nicht für die Masken. Durch die Stanford-Studie (und vielen anderen) hat sich herausgestellt, dass die Maßnahmen wie Lockdowns keinen Einfluss aufs Infektionsgeschehen haben. Ähnliches gilt für Masken und social distancing. Was wirklich hilft, ist vor allem Vitamin D, aber der Bundestag hat dagegen gestimmt das öffentlich zu machen. Wer auf Youtube auf die Wirksamkeit von Vitaminen hinweist, dessen Videos werden gelöscht. Wer gegen die massiven Grundrechte-Einschränkungen auf die Straße geht, wird in die rechte Ecke gestellt oder als Verschwörungstheoretiker diffamiert. Dabei sind Verschwörungstheorien dem Grunde nach einfach nur Ermittlungstheorien von Journalisten. Will man diese unterbinden, weil man etwas zu verbergen hat?

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