12 Oaks Ranch - Mehr als "nur" Reiten
12 Oaks Ranch - Mehr als "nur" Reiten

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Welpen- und Junghundegruppe derzeit sonntags um 12 Uhr. Der Monatsbeitrag beträgt 40 Euro (bzw. € 13,- beim ersten Termin zum Schnuppern).

 

Außerdem gibt es eine Mantrailing-Gruppe, wo ebenfalls noch Plätze frei sind (€ 20,-).

 

Bei Interesse bitte eine Mail an nicola-steiner@t-online.de schreiben.

Die folgenden Tafeln dürfte ihr gerne herunterladen und auf Instagram oder im WhatsApp-Status teilen. Aber nicht nur nur die gibt es im neuen Jahr - wir haben auch neue Intros und als guten Vorsatz fürs neue Jahr, dass wir nächstes Silvester ein neues Auto besitzen - Fotos unseres Wunschmodells ganz unten.

Unbedingt immer beide Seiten anhören, denn es könnte um alles gehen

 

Egal, was man über die Coronapolitik denkt. Es ist wichtig sich beide Seite zumindest anzuhören oder alternativ zu lesen. Besonders unterhaltsam ist die 'Gegenseite' in diesem kostenlosen Buch zusammengefasst:

 

https://ungeimpft.online/

der-groesste-betrug-aller-zeiten/

 

Der Autor kommt zu ganz ähnlichen Ergebnis-sen wie ich in meinem Buch 'Corona und andere Verbrechen' - bei mir gibt es allerdings Quellenangaben, die sich mit Klick aufs Bild rechts öffnen.

Aus alt mach neu auf Youtube - Knackige Kanalintros als Start ins neue Jahr

Für bisherige Reisevideos: Bild anklicken, Playlist öffnen

Die Corona-Politik hat meine Youtube-Kanäle gewaltig aufgemischt. Der Hunde-kanal wurde durch die Lockdowns ausge-bremst, denn wenn man nicht arbeiten darf, lohnt es sich auch nicht auf Youtube Content-Marketing zu betreiben und so gab es Hunde- und Reisevideos im Wechsel. Den Westernreiten-Kanal hat es auch erwischt. Wegen der 3-G-Regeln reiten wir keine Turniere mehr und ich habe dort Coronavideos gemacht. Mit Bauchschmerzen, weil der Kanal beinahe von Youtube gelöscht worden wäre. Das wäre sehr schade, denn immerhin ist der Kanal monetarisiert, erzielt also Einnahmen aus Werbung. Da man Corona Videos nicht monetaresieren kann, habe ich die Videos jetzt hin und her geschoben, bis ich ein Konzept hatte und das stelle ich euch jetzt vor.

 

Der Westernkanal wird zum Reisekanal - für eine Übergangszeit erscheinen im Wechsel Videos mal zum Reisen mal zum Reiten und für Mitglieder nur Turniervideos, die wir lieber nicht öffentlich zeigen wollen - entweder weil es ein Katastrophenritt war oder so alt, dass die Qualität nicht so berauschend ist, z.B. Larissas allererste Reining.

Im Pferdekanal könnte es künftig so sein, dass ich dort auch Turnierberichte (einer öffnet sich mit Klick aufs Bild) veröffentlicht, falls sich die Lage irgendwann noch einmal ändert. Dann brauche ich ja vielleicht den Politikkanal auch nicht mehr und könnte dort die unbearbeiteten Einzelritte hochladen und ein FMA im NHS-Kanal. Das Logo ist übrigens das allererste Logo der 12 Oaks Ranch, das mir mal eine Reitbeteiligung erstellt hat, die Grafikerin ist. Hier das neue Intro für den Pferdekanal:

Mit Klick aufs Bild merkt ihr, dass es im Politik-Kanal mehr Themen gibt, als immer nur die Coronapolitik

Da der neue Politikkanal ohnehin nicht monetarisiert ist (dafür bräuchte ich 1.000 Abonennten und 4.000 Stunden Wiedergabezeit im Jahr), kann man hier mehr riskieren und auch Videos hochladen, die Youtube vielleicht zensieren würde. Wenn es uns gelingt, die Corona-Diktatur zu kippen, dann würde ich hier eben ungeschnittene Turniervideos hochladen und habe ein Logo erstellt, das zu beiden Themen passt.

Und durch all meine Umverteilung wird es jetzt im Hundekanal ausschließlich um Hunde gehen: Hütehundvideos, Tutorials zur Hundeerziehung, Tricktraining und nur noch hin und wieder Border-Collie-to-go Videos (Playlist mit Klick aufs Bild). Für diesen Kanal habe ich so viele Ideen, dass es wirklich mal Zeit wird, dass die Reise- zugunsten der Hundevideos umziehen.

Da das erste Video schwarz-weiß nicht aussah, kam mir die Idee, dass ich auch die Thumbnails an die jeweiligen Kanäle anpassen könnte - hier ein paar Beispiele (die Videos öffnen sich auch hier, wenn man das jeweilige Foto (thumbnail) anklickt:

Die Einblendungen in den Videos sollen langfristig ans jeweilige Design angepasst werden. Die orangenen bleiben dann dem Pferdekanal vorbehalten, silber für den Reisekanal und schwarz-weiß für Hunde- und Politikkanal. Ich muss noch überlegen, bei welchem Schwarz bzw. weiß überwiegen soll.

Das Adventsspiel ist zuende, aber immer noch online, wenn ihr aufs Bild klickt und hier der Weihnachtswunsch für 2022:

13.07.2024
Nicola Steiner Westernreiten
Keine Kommentare

 "Ich habe nichts zu trinken. Ich werde verdursten", so hämmerten ihre Gedanken seit drei Tagen durch ihr Hirn. Sie war eingesperrt und hatte keine Möglichkeit ihrem Gefängnis zu entkommen. Die Freiheit hat ihr der Mann geraubt, der ihr einen Heiratsantrag gemacht hat, den sie mit den Worten "Such dir eine andere. Ich bin zu alt für dich", verhöhnend abgelehnt hatte. Das hat ihn so verletzt, dass er sie gepackt und in diesen dunklen Ort gezerrt hat. Und dann hat er abgeschlossen und kam nicht mehr zurück. Sie schrie immer wieder um Hilfe. Tagelang hörte sie niemand. Doch kurz bevor sie dem Tode nah war, wurden Spaziergänger auf sie aufmerksam und befreiten sie in letzter Sekunde aus ihrer Not.

Für 20 Euro + Versand per E-Mail bestellen:  nicola-steiner@t-online.deSo oder so ähnlich könnte das gewesen sein, was der männliche Part der Ich-Erzählerin Patrioten-Trilogie erzählen wollte. Diese wusste zunächst nur, dass er etwas Schlimmes getan hat, was mit Taten und Unterlassungen zu tun habe. Aber er hat es ihr nie erzählt und der Grund, dass er das nicht tat, war, dass sie sich ihm ganz und gar hingeben wollte. Nicht, weil sie auf Sex aus war, sondern, weil sie sich noch nie im Leben so sehr zu einem Mann hingezogen gefühlt hat. Es hat sie getroffen wie ein Blitz, als sie ihn zum ersten Mal sah und es fühlte sich so an, als würde sie ihn schon immer kennen. Es muss ihm ähnlich gegangen sein, denn immerhin wollte er sich ihr anvertrauen; das Richtige tun. Aber die Hingabe, die sie ihm mit einem Lied über Sex ausdrückte, irritierte ihn. Er mutmaßte, es ginge ihr nur um Sex und nicht um Liebe. Dabei war das sexuelle Empfinden Ausdruck ihrer Liebe - wie das bei Dualseelen eben so ist. Aber davon hatten beiden noch nie etwas gehört und das Drama nahm seinen Lauf, als er seine Geschichte jemand anderem erzählt hat. Und so kam die geheime Tat auch irgendwann - unter dem Siegel der Verschwiegenheit - bei der Ich-Erzählerin an. 

Zwei Monate lang hielt sie ihr Versprechen, aber es fühlte sich so an, als würde sie den anderen Teil ihrer Seele verraten. Denn das ist es, was die Verbindung ausmachte: Sie konnte ihn telepathisch rufen und er meldete sich sofort oder sie spürte, wenn er sich von sich aus melden wollte. Auch, wenn seine Tat die Tat eines Psychopathen war, so spürte sie doch seine wunderbare Seele, die sein Kindheitstrauma nicht völlig zerstört hatte. Wenn er sie umarmte, so war es die pure reine Liebe: Ein Gefühl des Nachhausekommens. Obwohl andere ihr von seiner Liebe erzählten, leugnete er seine Gefühle. Hatte er Angst, dass er ihr dasselbe antut wie der vorigen Freundin?

Teil 1 und Teil 2 gibt es auch als E-BookEr wurde gejagt von Flashbacks: Jeden einzelnen Tag musste er daran denken, was er getan hat und schämte sich so sehr für sich selbst. Einmal sagte er zur Ich-Erzählerin: "Da ist irgendetwas in mir", und sie nahm sich vor, herauszufinden, was genau das ist. Die beiden schlossen einen Pakt, bei dem sie ihm versprach, einen Weg aus seinem Trauma zu finden. Darauf stieß er mit "Auf dein Wort" virtuell an. Damit begann die fieberhafte Suche einer Frau, die Psychologie studiert hat und dann feststellen muss, dass man ihr das Wesentliche im Studium vorenthalten hat, nämlich: 

1. Was passiert bei Affekttaten im Gehirn?

2. Wie kann man das aufhalten?

Sie findet es tatsächlich heraus, aber ihr männliches Gegenstück (später erfährt sie, dass er ihre Dualseele ist), will von Heilung nichts wissen, womit er riskiert, dass sich solche Taten wiederholen können. Aber auch er scheint zu fühlen, dass sie und er durch ein ganz besonderes Band miteinander verbunden sind. 

Es war ihm so ernst, dass seine Mutter ihr einen Besuch abstattete. Aber dann kommt es zum Bruch zwischen den beiden, als die Autorin von Verfassungsschutzleuten wegen ihrer Widerstandsbücher angegriffen wird und er ihr nicht beisteht. Sie ist wütend, wie das in Beziehungen, eben manchmal so ist. Aber daraufhin zeigt sich eine ganz andere Seite ihrer Dualseele. 

Er ist ein Narzisst, der ihr diktatorisch vorschreiben will, wie sie sich in dem Konflikt zu verhalten hat. Er spricht ihr sogar das Recht auf Notwehr ab und nennt ihre Rechte Ich-darf-das-Mentalität, das Recht der Kontrahentin aber "gutes Recht". Er verlangt von der Ich-Erzählerin, sie möge um des lieben Frieden Willens einlenken und klein beigeben.

Der Streit eskaliert, als er (wie das Dualseelen so tun) ihr Kindheitstrauma ans Licht zerrt, aber er lenkt auf ihre berechtigte Wut hin ein und ergreift Wochen später doch noch das Wort für sie. Aber in diesen Wochen zeigt er auch sein narzisstisches, manipulatives Ich. Kritisiert sie ihn, findet sie sich selbst auf der Anklagebank wieder. Nun versucht er über Ghosting und Gaslighting Kontrolle über sie zu erlangen. Und vor allem streitet er alles ab, was sie ihm vorwirft, insbesondere die Tat, mit der sie ihn konfrontiert, als er sich weigert, Heilung anzugehen. Und weil sie nicht bereit ist, ihm seine Lügen abzukaufen, kündigt er ihr die Freundschaft. 

Aber beide sind von der Sehnsucht nach dem anderen erfüllt und jeder versucht auf seine Art, den Kontakt zu halten. Bei einem Widerstandsprojekt begegnen sie sich wieder, kommen einer heißen Story auf die Spur und nähern sich einander wieder an, weil sie ihm nun sagt, dass sie ihm glaubt, womit auch sie ihn belügt, womit sie zur Gaslightee wird. Bei der kleinsten Verfehlung beginnt sein Ghosting und Gaslighting von vorne und er versucht nun auch mit Eifersüchtig-machen Kontrolle über sie zu erlangen. Weil der Schmerz der ersten Trennung so groß war, unterwirft sie sich irgendwann, wie das so viele Opfer von narzisstischem Missbrauch tun und er dressiert sie wie einen Hund beim Shaping: Wenn sie macht, was er will, ist er nett zu ihr. Tut sie das nicht, straft er sie mit Missachtung und Schweigen.

Der 3. Teil erscheint 2025Obwohl Youtube rauf und runter nur eine Lösung angeraten wird: "Wenn du einem Narzissten begegnest, dann lauf", will die Autorin es anders machen und sucht einen Weg, sich einerseits gegen den Missbrauch zu wehren, aber andererseits dem zweiten Teil ihrer Seele treu zu bleiben. Als gelernte Redakteurin (und Psychologie-Studium)  geht sie das Ganze journalistisch an. Sie findet heraus, dass wir in einer Gesellschaft voller Narzissten leben - nur eben in unterschiedlicher Ausprägung: Die milderen Fälle nennt man Normopathen oder Borderliner und die Hard-Core-Fälle Psychopathen und dazwischen sind eben die manipulativen Narzissten. 

Unter Strich passiert aufgrund von Kindheitstraumata und Triggern immer dasselbe im Gehirn: Die Steuerung im Gehirn schaltet auf Stammhirn und schaltet den Cortex ab, weil bei Lebensgefahr keine Zeit für Empathie oder fürs Nachdenken ist. 

Die Autorin findet heraus, dass 80 Prozent der Gesellschaft mehr oder weniger betroffen sind. Bei diesem großen Anteil von Traumatisierten in der Gesellschaft ist es unvermeidbar, dass Narzissten und Borderliner sich permanent gegenseitig traumatisieren. Die von Youtube empfohlene Flucht kann also nicht der Ausweg sein, zumal es sich die Traumatisierten nicht ausgesucht haben in der Kindheit selbst Opfer von emotionalem Missbrauch zu sein. 

Auch die allgegenwärtige Behauptung, dass Dualseelen keine Narzissten wären, wird infrage gestellt, denn laut Rudolf Steiner waren ein Mann und eine Frau einmal eine einzige Seele, die in einen männlichen und einen weiblichen Part zerfallen ist. Damit gehört eine bestimmte Frau zu einem bestimmten Mann. Die Paare, die psychisch gesund sind, nennt man Zwillingsseelen und auch ein Zwillingsseelenpaar wird in der Trilogie vorgestellt. Die Tochter der Ich-Erzählerin lernt zur gleichen Zeit einen Mann kennen, wie die Ich-Erzählerin selbst. Die beiden Männer haben dieselben Initialen, die gleiche Körper- und Schuhgröße und einen fast identischen Nachnamen. In der Trilogie wird somit die moderne Psychologie auf magische Art und Weise mit zahlreichen Varianten von Spiritualität vermengt. Auch die für Dualseelen typische Symbolik fehlt nicht. 

Weil der Patriot der zweite Teil ihrer Seele zu sein scheint, gibt die Autorin ihn nicht auf. 

Das größte Dilemma: Heilung ist möglich, aber Narzissten wollen keine Heilung. 

Wird die Autorin einen Ausweg finden, der die Kindheitstraumatisierungen für alle Zeiten heilt, so dass es gar keine Notwendigkeit mehr für Gewalttaten, Lügen und Manipulationen gibt? Wie auch immer es enden wird: Sie hat ein brandneues Genre erschaffen, bei dem brisante Fakten auf geschickte Art und Weise in eine spannende Geschichte eingewoben werden. 

Jeder Einzelteil der Trilogie hat außerdem noch eine eigene Rahmengeschichte: Im zweiten Teil geht es um die Unterwanderung des Widerstandes durch den Verfassungsschutz und im dritten Teil um die Tat eines Pädophilen. Auch hier versucht die Autorin, der Gesellschaft Heilung statt Spaltung zu bringen. 

Denn das Weglaufen vor Narzissten und Ausgrenzen von Tätern führt ja zu immer neuen Opfern: Denn ist die eine von dannen, kommt ja die nächste, die dann ja auch erst Monate oder gar Jahre braucht, um zu verstehen, was ihr da geschieht. Auch Gefängnis ist keine Lösung, denn die Täter kommen ja irgendwann wieder frei und begehen neue Straftaten (die Autorin verklagt nun den Patrioten).

Nur Heilung sorgt dafür, dass keine neuen Affekt-Taten passieren können. Der Staat könnte den Anreiz Heilung oder Knast bieten, aber das tut er nicht ... Was ist der Grund? Genau das wollen die politischen Widerstandsbücher entlarven: Der Leser wird aber nicht belehrt: Es werden Fragen gestellt.

DER PATRIOT WILL DIE BÜCHER ZERSTÖREN - MEINE KLAGESCHRIFTLeseproben aus dem ersten Teil der Trilogie:

Silvesternacht erfordert Bügeleisen zum Lachfalten glätten

Mordanschlag am Heiligen Abend: Mit Nachtisch gedroht

Telepathische Liebe an Allerheiligen

+  SEHR  LANGE  LESEPROBE  BEI  GOOGLE  BOOKS

als Sprachnachrichten in meinem Telegram-Kanal: 

Sex bei den Kelten und ein Klosterfrosch

Falco steuert einen F-Drop zum Thema Viren bei

Etwas Amüsantes und ein Rätsel dazu, wie die Botschaften des Buches versteckt wurden

und als Pferdestory in dieser PLAYLIST. Es geht in dem Buch auch um Heilung, weil der Grund dafür, dass sich die Menschen bis zur Selbstaufgabe anpassen, egal, was man ihnen antut, könnte (laut Hans-Joachim Maaz) sein, dass ein Großteil der Bevölkerung schwer traumatisiert ist. Deswegen lautet der Untertitel des autobiografischen Romans Seelenreise auf Heavy-Metal-Art. Falco hat mir Heilung gebracht und ich gebe dies nun in meinem Coaching an andere weiter - mehr Infos zum Thema Selbstheilung und Seelenreisen auf:

www.12oaks-ranch.de/coaching/

19.07.2024
Nicola Steiner Horsemanship
Keine Kommentare

Leider gab es geschäftsschädigende Verleumdung durch meinem Co-Autor, so dass ich mich gezwungen sehe, meinen Unterlassungsanspruch auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Einzelheiten gibt es in diesem Video und im Video ganz unten. Zwischen die Videos habe ich den Wortlaut der Klageschrift gesetzt:

K L A G E

von Nicola Steiner, Brunnenweg 15, 51789 Lindlar                                       – Klägerin –

gegen  – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –                 – Beklagter –

wegen übler Nachrede / Verleumdung nach § 186 / § 187 StGB und Beleidigung § 185 StGB.

Es wird b e a n t r a g t,

1. den Beklagten zu verurteilen, es in Zukunft zu unterlassen, Dritten gegenüber zu behaupten, dass er keine Einwilligung zur Veröffentlichung von Informationen über ihn – inklusive Belanglosigkeiten – für den zweiten Teil der Patrioten-Trilogie der Klägerin gegeben hätte, wie behauptet am 26.5.2024 (Screenshots: Anlage 1).

2. den Beklagten zu verurteilen, es in Zukunft zu unterlassen, Dritten gegenüber zu behaupten, die Klägerin hätte ihn gestalkt, wie behauptet am 27.5.2024 (Screenshots in der Anlage 1).

B e g r ü n d u n g:

Die Parteien haben als Autorenpaar gemeinsam den ersten Teil einer Trilogie realisiert. Der Beklagte hat sich mit Textbeiträgen am autobiografischen Roman „Gedankensex mit einem Patrioten“ beteiligt. Nach Fertigstellung haben sich die Parteien mündlich darauf verständigt, entweder die Trilogie in einem zweiten Teil fortzusetzen oder gemeinsam ein Täterbuch zu realisieren. Zwischen den Parteien kam es in der Folgezeit zu einem Zwist, der letztlich Inhalt des zweiten Teils der Trilogie wurde. Nach der Wiederannäherung hat der Beklagte per E-Mail seine Bereitschaft erklärt, auch am zweiten Trilogie-Teil mitzuwirken. Bei einem persönlichen Gespräch verlangte er dann von der Klägerin, dass er im zweiten Teil nicht mehr als Buchfigur Falco geführt wird. Die Klägerin erklärte ihm, dass es literarisch nicht möglich ist, in einer Trilogie die männliche Hauptfigur einfach auszutauschen, weil eine Trilogie EIN Buch in drei Teilen ist. Da bislang nur 50 Exemplare des ersten Teils verkauft worden waren, bot sie dem Beklagten an, dass er einheitlich in beiden Teilen einen neuen Alias bekommt. Das lehnte der Beklagte ab.

Für 20 Euro zzgl. Porto bestellen per Mail an nicola-steiner@t-online.deAuf weitere Gesprächsangebote der Klägerin, die Realisierung der Bücher betreffend, reagierte der Beklagte nicht. In ihrer E-Mail vom 7.11.2023 legte die Klägerin dem Beklagten somit dar, dass es bei den Büchern um Gesellschaftskritik ginge - also um mehr als die Mann-Frau-Beziehung zwischen der Klägerin und dem Beklagten. Die Patriotenbücher sollen die Menschen inspirieren, andere Wege der Konfliktbewältigung zu gehen und den Menschen auch Heilung bringen, erklärte sie ihm. Außerdem sollten die Bücher darlegen, dass Täter wie der Beklagte deswegen zu Tätern würden, weil sie in der Kindheit Opfer waren. Durch die Verweigerung jeglicher Gespräche würde der Beklagte die Bücher blockieren, da die Klägerin nicht über seinen Kopf hinweg Entscheidungen treffen wolle. Darauf gab der Beklagte nun doch seine Einwilligung mit der Mail vom 9.11.2023 (Anlage 1) für den zweiten Teil der Trilogie.

Der Beklagte schrieb darin wörtlich: „Schreib deine Bücher oder auch nicht. Ich möchte mich nicht damit beschäftigen, aber auch nicht im Weg stehen. Ich werde auch die 200 Seiten (oder noch mehr) Seiten nicht lesen. Ich kann nur meine Bitte wiederholen, dass wenn du Dinge, die ich dir im Vertrauen erzählt habe, in die Bücher mit 'reinnehmen willst, dann nur in der Form, dass keine Rückschlüsse auf mich möglich sind.“

Da die Klägerin es so empfand, dass der Beklagte ihr jegliche Verantwortung zuschob und es ihr nicht möglich war, darüber zu entscheiden, was er als im Vertrauen erzählt wertete und was nicht, schrieb sie ihm, dass er das selbst entscheiden müsse. Da er ihr nicht antwortete, schlug sie ihm vor, es so zu handhaben, dass sie Dinge herausnimmt, die er im ersten Teil beanstandet hatte, aber die Sachverhalte im zweiten Teil lässt, die er auch im ersten Teil zur Veröffentlichung freigegeben hatte, beispielsweise, dass es eine Tat gibt, die er sich nicht verzeihen kann und dass er an einer sexuellen Blockade infolge dieser Tat leidet, ohne zu benennen, was genau seine Tat war. Dem widersprach der Beklagte nicht. Daraufhin löschte die Klägerin Ende des Jahres 2023 in mühevoller Kleinarbeit über 50 Din-A 4-Seiten aus dem Entwurf, der dem Beklagten vorlag und übersandte ihm die nun entschärfte Version mit nur noch 150 Din-A-4- bzw. 300 Buchseiten mit der Bitte diese zumindest zu überfliegen, um zu entscheiden, ob darüberhinaus noch weitere Inhalte gelöscht werden sollen. Auch hier widersprach der Beklagte nicht, was die Klägerin als konkludente Einwilligung wertete.

Die Tat des Patrioten: HIER - - - Inhalt & LeseprobenTrotzdem veröffentlichte die Klägerin den zweiten Teil der Trilogie NICHT, sondern ließ vorab nur zehn Exem-plare drucken, wovon sie die Hälfte überregional bzw. ins Ausland verkaufte und die andere Hälfte nutzte, damit weitere Menschen, die als Inspiration in dem fiktiven Roman dienten, ein Veto einlegen könnten, falls sie sich selbst wieder erkennen. Einige dieser Personen haben das Buch dann auch in diesen Druckversionen lektoriert, weil die Klägerin ihr Buch nicht als PDF weiterleiten wollte, um eine missbräuchliche Verbreitung zu unterbinden. Dem Beklagten wurde per E-Mail mitgeteilt, dass diese zehn Vorabdrucke zu Zwecken des Lektorats genutzt wurden. Auch auf diese E-Mail reagierte der Beklagte nicht. Die Klägerin hatte ihm mitgeteilt, dass sie das Buch erst dann veröffentlichen wird, wenn sie ein Feedback von ihm erhalten habe. Sie wartete bis Ende Mai auf sein Veto, das er niemals eingelegt hat. Ein einziges Mal schrieb er ihr: „Lass mich mit deinen Büchern in Ruhe.“ Das hielt sie nicht davon ab, ihm Entwürfe mit „Lies es oder lass es“ zu schicken, weil sie das nicht entscheiden wollte.

Am 26.5.2024 erfuhr sie, dass der Beklagte die Klägerin bei Dritten entwertete, indem er behauptete, die Klägerin würde Bücher schreiben, in denen sie ihren Liebeskummer verarbeite, weil sie das Konzept des Ausweinens bei der besten Freundin nicht kenne. Sie würde die Privatsphäre Dritter verletzten, obwohl sich die Klägerin ja mit der Zusendung der Entwürfe an den Beklagten und der Weitergabe der Vorabexemplare an andere Buchfiguren über die rechtlichen Vorgaben hinaus jede Mühe gegeben hat, dass sich niemand – auch nicht der Beklagte – als negativ dargestellt empfindet. Daraufhin schickte die Klägerin dem Beklagten am Abend des 27. Mai 2024 eine E-Mail, in der sie ihn aufforderte, er möge diese seine unwahre Behauptung richtig stellen, da diese geschäftsschädigend sei.

Diese E-Mail der Klägerin beantwortete der Beklagte nicht (dies wohl vor dem Hintergrund, weil die Klägerin am Tag vor Silvester auf Distanz zum Beklagten gegangen war, weil sie keine Liebesbeziehung mit einem Narzissten und notorischen Lügner führen wollte. NUR seine Lügen sind Inhalt des Rosenkrieg-Buches), sondern übte Rache, indem er die streitgegenständliche Äußerung aus Anlage 1 tätigte, in der er wahrheitswidrig behauptete, er habe GAR KEINE Einwilligung für die Veröffentlichung der Bücher erteilt und hätte vielmehr der Veröffentlichung von Informationen von ihm ausdrücklich widersprochen – sogar der Veröffentlichung von Belanglosigkeiten. Der Beklagte ließ es so aussehen, als habe die Klägerin ihn nicht darüber informiert, dass der zweite Teil der Trilogie irgendwann veröffentlicht wird, was sich aus seiner Formulierung ergibt, dass „scheinbar“ (!) die Veröffentlichung eines weiteren Buches anstünde.

Inhalt & Leseproben von Teil 1Als der Beklagte (zu Recht) darauf hingewiesen wurde, dass er dies mit der Klägerin persönlich klären sollte und nicht in einer öffentlichen Telegram-Gruppe, behauptete der Beklagte, , dass er das nicht könne. Er habe die Klägerin wegen Stalking auf Social Media gesperrt, womit er ihr eine Straftat unterstellte, die sie nie begangen hat. Offensichtlich hat er sich auf diesem Weg für die Zurückweisung in der Liebesbeziehung gerächt, sowie er sich auch bei seiner vorigen Freundin gerächt hat, als diese seinen Heiratsantrag abgelehnt hat. Nur am Rande sei erwähnt, dass Dritte der Klägerin erzählt haben, dass er diese Frau tagelang eingesperrt eingesperrt haben soll. Die diesbezüglichen Passagen hat die Klägerin auf Wunsch des Beklagten ebenfalls aus dem Entwurf gestrichen, weil der Beklagte diese Tat immer bestritten hatte, obwohl seine eigenen Äußerungen der Klägerin gegenüber nahelegten, dass der Beklagte die Frau wirklich eingesperrt hat, weil er ihr im Vertrauen gesagt hatte, dass er seit über zehn Jahren mit schlechtem Gewissen herumlaufe, weil er „etwas Schlimmes“ getan habe, wobei es ihm zufolge um „Taten und Unterlassungen“ ging. Aber auch das hat die Klägerin ja aus dem Buch gelöscht. Es wurde niemals veröffentlicht, obwohl das Buch ja ursprünglich (gemeinsam) als Täterbuch geplant worden war.

Die Klägerin war sogar bereit, dem Beklagten alles zu verzeihen, was er in der Vergangenheit getan hat (auch körperliche Gewalt), insofern der Beklagte bereit sei, mithilfe einer EMDR-Therapie dafür zu sorgen, dass ihm solche Affekttaten nie wieder passieren können. Genau das ist ja die Buchidee, dass Täter mit dieser von Francine Shapiro entwickelten Methode, ihre Kindheitstraumata überwinden können. Shapiro ist es nämlich in den USA sehr wohl gelungen, Männer, die ihre Frauen schlugen, zu heilen (sogar Männer, die Kinder sexuell missbrauchten). Aber der Beklagte war eben nicht dazu bereit, Verantwortung für seine Taten zu übernehmen, was ja der Grund für das persönliche Zerwürfnis zwischen den Parteien war. Aber die E-Mail, die die Klägerin dem Beklagten am Tag vor Silvester geschickt hat, ist ja gar nicht Gegenstand im zweiten Teil der Trilogie und somit auch nicht streitgegenständlich.

Streitgegenständlich sind lediglich die Aussagen des Beklagten, die Klägerin hätte ihn gestalkt und er hätte niemals eine Einwilligung für die Veröffentlichung der Bücher erteilt. Um sich außergerichtlich mit dem Beklagten zu einigen, hat die Klägerin ihn mit Schreiben vom 3.6.2024 abgemahnt (Anlage 3.1) und ihn aufgefordert, die Unterlassung zu erklären (Anlage 3.2) oder selbst einen Vorschlag zu machen, wie die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen ist. Der Beklagte hat weder die vorgefertigte Erklärung unterschrieben noch eine eigene Erklärung verfasst noch einen anderen Weg vorgeschlagen, wie der Ruf der Klägerin wiederhergestellt werden kann. Stattdessen hat er die Ansprüche der Klägerin mit Schreiben vom 20.6.2024 wegen angeblicher gravierender Formmängel abgelehnt, ohne darzulegen, worin genau er die Formmängel sieht (Anlage 2). Mit diesem seinem Schreiben hat der Beklagte nicht nur bestätigt, dass er die Abmahnung erhalten hat, sondern auch höchstselbst bewiesen, dass es eine höchst wahrscheinliche Wiederholungsgefahr gibt.

Als die Welt noch in Ordnung war in # 1Perfiderweise drehte er es so, als hätte er nie etwas Anderes gesagt, als dass er nie die Einwilligung erteilt hätte, dass die Klägerin Dinge veröffentlichen darf, die er ihr im Vertrauen erzählt hatte. Das hat die Klägerin auch nie behauptet, aber durch diese seine Einlassung schiebt er der Klägerin erneut den Schwarzen Peter zu. Sein Schriftsatz beinhaltet also genau das Gaslighting (emotionale Gewalt), das am Ende dazu geführt hat, dass die Klägerin den Kontakt auf rein berufliche Belange (Buchentwürfe) reduziert hat: Der Beklagte windet sich durch die Verdrehungen der Tatsachen aus der Affäre und leugnet die üble Nachrede gegen die Klägerin genauso wie er das leugnet, was er seiner vorigen Freundin angetan hat. Der ungeheuerliche Stalking-Vorwurf wird in seiner Einlassung noch nicht einmal erwähnt. Der Klägerin bleibt also nichts anderes übrig, als die Unterlassung der streitgegenständlichen Äußerungen auf dem Klageweg durchzusetzen, zumal der Beklagte in E-Mails Anfang Juni 2024 sogar behauptet hat, dass seine Sicht der Dinge (gar keine Einwilligung) eine zulässige Interpretation seiner Einwilligung vom 9.11.2024 sei. Er zeigt nicht die geringste Reue und scheint überhaupt kein Unrechtsbewusstsein zu besitzen.

Nichtsdestotrotz hat die Klägerin ihm in mehreren E-Mails vorgeschlagen, dass die Parteien versuchen, den Konflikt im persönlichen Gespräch aus dem Weg zu räumen und eine Komprossmisslösung zu finden. Sie hat ihm auch erneut dargelegt, dass diese seine verzerrte Wahrnehmung der Realität eine Folge seines Kindheitstraumas ist und hat ihm zum wiederholten Male Hilfestellung als Coach angeboten, um diese Affekthandlungen, die ihn immer wieder in Teufels Küche bringen und Frauen schwer traumatisieren, zumindest für die Zukunft zu verhindern.

Da die Klägerin nicht nur Psychologie im Nebenfach studiert hat, sondern auch ausgebildete Redakteurin und Diplom-Medienwirtin ist, hat die Klägerin wasserdicht herausgefunden, dass sämtliche psychische Störungen wie PTBS, Borderline, Narzissmus, Psychopathie, ADHS, Autismus und Depressionen Traumafolgestörungen sind, wobei die Amygdala im limbischen System auf das Stammhirn schaltet und im (eingebildeten) Überlebenmodus den Cortex abschaltet, weil, wenn es ums nackte Überleben geht, keine Zeit zum Nachdenken ist und auch keine Zeit für Empathie (die ebenfalls im Cortex angesiedelt ist).

Teil 3 sollte eigentlich 2025 erscheinen

Das Problem bei Traumafolgestörungen ist, dass die Amygdala viel zu häufig in diesen grausamen Modus schaltet. EMDR vermag die verantwortlichen Trigger zu eliminieren / ins Langzeitgedächtnis zu befördern, wodurch solche Affekttaten nicht mehr geschehen. Zwar gibt es keine berufsrechtlichen Beschränkungen für EMDR, aber die Klägerin hat den Beklagten zudem darauf hingewiesen, dass diese Behandlungsmethode auch von den Krankenkassen bezahlt wird, wenn er ihre Hilfe nicht annehmen will. Aber auch dies lehnte er ab, was erneut ein Hinweis darauf ist, dass es ihm an Empathie mangelt und er seine (emotionale) Gewalt in keinster Weise bereut. 

Zeitgleich mit der Abmahnung hat die Klägerin dem Beklagten großmütig zugesichert, dass sie auf ihre Unterlassungsansprüche verzichten würde, wenn der Beklagte sich in Behandlung begibt, damit zumindest in Zukunft keine Geschlechtsgenossinnen mehr unter seinen Affekttaten leiden (auch die üble Nachrede war solch eine Affekttat).

Festzuhalten ist nun aber, dass die Klägerin bereit wäre, die Klage zurückzunehmen, wenn es irgendein Angebot von Seiten des Beklagten geben würde, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, ohne dass er seine üble Nachrede leugnet, womit er die Klägerin rechtlos stellt. Bislang hat es dazu keinerlei Bemühungen des Beklagten gegeben – noch nicht einmal eine Entschuldigung oder ein anderes Zeichen dafür, dass der Beklagte seine neuerliche Grausamkeit bereut. Denn seine üble Nachrede vermag die berufliche Existenz der Klägerin zu zerstören und ist somit nicht hinzunehmen, wie der Beklagte es der Klägerin in seinem Schriftsatz vom 20.6.24 (Anlage 2) abverlangt.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen: 

 - Screenshots der streitgegenständlichen Äußerung (Anlage 1)

- Abmahnung der Klägerin vom 3.6.2024 (Anlagen 3.1. und 3.2)

- Zurückweisung des Unterlassungsanspruches vom 20.6.2024 durch den Beklagten (Anlage 2)

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