12 Oaks Ranch - Mehr als "nur" Reiten
12 Oaks Ranch - Mehr als "nur" Reiten

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reitschule & Hundeschule

§ 1 VERTRAGSPARTNER

 

1. Die 12 Oaks Ranch, im Folgenden Veranstalter genannt, wird vertreten durch:
Nicola Steiner, Brunnenweg 15, 51789 Lindlar (assistiert auch durch Janik & Larissa Steiner)

2. Reit- und Bodenarbeitsschüler / Hundebesitzer

 

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

 

Mit  der Buchung einer Stunde bzw. der Teilnahme an einem der Kurse, Gruppenstunden, Veranstaltungen, Ausritte, Reitferien oder Einzelstunden etc. des Veranstalters gilt der Vertrag als geschlossen und die AGB sowie das Leitbild als anerkannt.


§ 3 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

 

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Leitbild, der Hofordnung und der aktuellen Preisliste, der Leistungsbeschreibung von www.12oaks-ranch.de bzw. 12oaks-ranch.de/hundeschule oder - bei Einzelstunden - aus der Lernzieldefinition. 

 

3.2 Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg stark vom Teilnehmer abhängt.

 

3.3 Der Unterricht beginnt grundsätzlich pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit. Verspätungen gehen zu Lasten desjenigen, der zu spät erscheint. Es ist nicht erforderlich wegen des Sattelns eine Viertelstunde vorher zu erscheinen, falls nicht vereinbart. Der Veranstalter behält sich allerdings in sehr seltenen Ausnahmen kurzfristige und kleinere Änderungen sowie geringfügige zeitliche Verschiebungen vor (z.B. wegen Stau im mobilen Unterricht oder um ein Problem des Schülers zuvor angemessen lösen zu können).

 

§ 4 BEZAHLUNG

 

4.1 Kurse, Ausritte, Reitferien, ShowsFeste & Kindergeburtstage, Übernachtung im Blockhaus, Turnierteilnahmen: Die Kursgebühr ist vollständig im Voraus per Überweisung zu zahlen (bei den Reitferien zunächst hälftige Anzahlung und der Rest vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung - Kontodaten: Impressum). 

 

4.2 Einzelstunden werden nach jeder geleisteten Stunde in bar abgerechnet.

 

4.3.1. Pferd: Bei Gruppenstunden ohne zusätzlichen, schriftlichen Vertrag, der über diese AGB hinaus geht, richtet sich der Preis der Reitstunden bzw. Bodenarbeitsstunden grundsätzlich nach der Anzahl der Teilnehmer. Dies entfällt nur dann, wenn ein Gruppenmitglied, das nicht teilnimmt, den anteiligen Gruppenpreis wegen verspäteter Absage selbst zahlen muss. 

 

4.3.2. Hund: Für Gruppenstunden im Hundehalterunterricht wird grundsätzlich zu Beginn des Monats ein Monatsbeitrag von € 50,- erhoben. Dies - anders als in Gruppenreitstunden - ohne zusätzlichen schriftlichen Vertrag und unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

 

4.4 Sonderveranstaltungen werden nach Erhalt der Anmeldebestätigung bis zu dem Tag per Überweisung bezahlt, der auf der Bestätigung angegeben ist (Kontodaten: Impressum).

 

4.5. Kurse & jegliche Events (z.B. Ausritte, Hundegruppen), die aufgrund von schlechten Wetterbedingungen oder anderweitigen Gründen von Seiten der Teilnehmer nicht gehalten werden können, müssen trotzdem komplett bezahlt werden: Grundsätzlich findet der Unterricht bei jeder Witterung statt. Wir empfehlen robuste, wasserdichte sowie der Jahreszeit entsprechende Kleidung und sicheres Schuhwerk.

 

§ 5 ÄNDERUNG & AUFHEBUNG
 

5.1. Änderungen, Ergänzungen, die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform (Mail oder Textnachricht). Dies auch, wenn es keinen Vertrag gibt, z.B. auch bei Unterricht der in einem regelmäßigen Rhythmus stattfindet - bspw. wöchentlich, 14-tägig, monatlich etc.

 

5.2. Änderungen von Seiten des Veranstalters werden ebenfalls per eMail oder WhatsApp  mitgeteilt.

 

§ 6 STORNIERUNG

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl folgende Rücktrittsregelung gilt. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung:

 

6.1. Einzelstunden auf der 12 Oaks Ranch können bis am Vorabend bis 19 Uhr abgesagt / verschoben werden, ansonsten wird der volle Preis berechnet, da hierfür kein Ersatz gefunden werden kann. Gruppenstunden auf der 12 Oaks Ranch mit einer Frist von einer Woche - bei Krankheit auch kurzfristig gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes. Der Veranstalter hat das Recht, einen festen Termin an andere Kunden zu vergeben, falls sich Absagen häufen. Bei Ausritten ist keine Stornierung möglich - eine Verlegung wegen Krankheit nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes. Durch die Verlegung könnte im Einzelfall die vereinbarte Einweisung vom Einzel- in Gruppenunterricht umgewandelt werden, ohne dass eine Erstattung erfolgt. Der Fehlbetrag gilt als Ausfallhonorar.

 

6.2. Wochenendkurse, Halbtages- und Tageskurse, Infoabende, Reitferien: Bei Absagen bis zu vier Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr einbehalten. Bei späteren Absagen ist keine Erstattung möglich, es sei denn der Kurs findet nicht statt. Leider kann das Kursgeld auch nicht bei einer kurzfristigen Erkrankung des Reiters oder Pferdes zurück erstattet werden, da das Stattfinden des Kurses von den angemeldeten Teilnehmern abhängig ist. Es kann zu jeder Zeit ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

 

6.3. Mobiler Unterricht: Bei Einzelstunden mit nur ein bis zwei Teilnehmern kann der Unterricht am Vorabend abgesagt werden, sofern der Unterricht in Lindlar und in angrenzenden Gemeinden stattfindet. Bei mehreren Teilnehmern oder zwei Gruppen in zwei Städten, wo die anderen auf den Fahrtkostenanteil angewiesen sind, muss mindestens eine Woche im Voraus abgesagt werden.

 

6.3.1. Der mobile Unterricht unterliegt ab einer Entfernung von 25 km den Bedingungen eines (Halb-)Tageskurs mit Pauschalabrechnung wie unter 6.2. beschrieben (zzgl. Anfahrt lt. Preisliste). Bei erwünschter Regelmäßigkeit auch bei großer Entfernung ist ein entsprechender Vertrag mit Vorauszahlung erforderlich.  Die Teilnahmeberechtigung ergibt sich aus § 10.2.

 

6.4. Eine kurzfristige Absage / Verlegung ist in unter 6.2. und 6.3. genannten Fällen nur dann am Vorabend bis 19 Uhr möglich, wenn zwingende Gründe wie Sturm, Starkregen oder Glatteis (lt. Wettervorhersage) vorliegen. Mehrfache Absagen aus diesen Gründen gelten jedoch nicht als Verlegung eines vereinbarten Rhythmus.

 

§ 7 TURNIERE

 

Turnierteilnahme mit unseren Pferden: In Anlehnung an die EWU-Bestimmungen werden bei Krankheit von Pferd oder Reiter 50 Prozent der Leihgebühr fürs Pferd erstattet, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Anteilige Benzinkosten werden nicht erstattet, da diese durch alle Turnierteilneher geteilt werden. 

 

§ 8 GÜLTIGKEIT VON GUTSCHEINEN

 

Für Gutscheine gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

Der Gutschein-Berechtigte ergibt sich aus der elektronischen Korrespondenz.

Eine Barauszahlung oder Übertragung auf eine andere Person ist ausgeschlossen. 

Erworbene Gutscheine werden gültig durch Überweisung auf das Konto des Veranstalters (Kontodaten: Impressum). 

 

§ 9 RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

 

ist möglich bei Verstoß gegen § 12 oder auch wegen gehäufter Absagen (§ 6) oder wiederholten Verstössen gegen § 3.3. 


§ 10 TEILNAHMEBERECHTIGUNG

 

10.1. Der Veranstalter setzt das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung von Hund, Pferd und Reiter bei Teilnahme und Anmeldung voraus. Die Teilnahme von Hengsten und so genannten Problempferden bedarf der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters. Aus Tierschutzgründen gilt eine Anmeldung nur für die in der (elektronischen) Korrespondenz angegebenen Personen und unsere Leistungen sind nicht auf andere, uns unbekannte Personen übertragbar.

 

10.2. Hunde dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Absprache auf den Hof mitgebracht werden. Für den Unterricht mit Hund ist entweder ein Erstgespräch oder eine Einzelstunde verpflichtend.

 

10.3. Teilnahmeberechtigt am mobilen Unterricht ist nur, wer sich zu einem regelmäßigen Rhythmus von Unterrichtseinheiten mindestens einmal monatlich bereit erklärt. Bei regelmäßigem Unterricht muss ein wöchentlicher, vierzehntägiger oder vierwöchiger Rhythmus eingehalten werden, um dem Veranstalter Planungssicherheit zu gewährleisten. 

 

10.4. Unsere Pferde tragen höchstens 100 Kilo. Sie sind verpflichtet mitzuteilen, wenn Sie dieses Gewicht überschreiten. Etwaige offene Beträge wandeln wir in Bodenarbeit um. Unsere Ponys tragen deutlich weniger Gewicht, siehe Startseite.

 

§ 11 HAFTUNGSAUSCHLUSS

 

11.1. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Pferd / Hund verursachten Schäden in vollem Umfang selbst.

 

11.2. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für:

 

11.2.1. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der ge-

zeigten Übungen entstehen.

 

11.2.2. Schäden oder Verletzungen, die durch teilnehmende Tiere entstehen.

 

11.3. Begleitpersonen sind vom Teilnehmer von den AGB in Kenntnis zu setzen.

 

11.4. Die Teilnahme oder der Besuch der Kurse, Unterrichtsstunden und Sonderveranstaltungen etc. erfolgt auf eigenes Risiko.

 

11.5. Folgende Vereinbarung über Haftungs-Ausschluss  

 

"Ich bin mir bewusst über die Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Umgang mit Tieren bestehen und sehe ab von allen Ansprüchen, Schadensersatzansprüchen gegenüber der Kursleiterin und den von ihnen beauftragten Assistenten, soweit gesetzlich zulässig, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Haftungsausschluss umfasst alle Ansprüche/Schadensersatzansprüche materieller und immaterieller Art. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stellt Nicola, Janik & Larissa Steiner unwiderruflich von Regressansprüchen Dritter frei, es sei denn diese sind durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt."

 

gilt mit Buchung einer Unterrichtseinheit als Vertragsinhalt. Der Abschluß einer Unfallversicherung der Kursteilnehmer wird dringend empfohlen.


§ 12 MITWIRKUNGSPFLICHT

 

12.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und Anweisungen des Trainers unverzüglich Folge zu leisten. Anweisungen des Hundetrainers, Reitlehrers, des Bodenarbeitstrainers oder der Begleitperson bei Ausritten sind unverzüglich Folge zu leisten. Aus Sicherheitsgründen kann ein schnelles Handeln erforderlich sein, so dass im Einzelfall auch Diskussionen über und infrage stellen von Anweisungen als Zuwiderhandlung gewertet werden können. Der Veranstalter ist in diesen Fällen berechtigt, die Unterrichtseinheit oder den Ausritt abzubrechen. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr erfolgt nicht. Fragen zu Anweisungen und Unterrichtsinhalten können jedoch grundsätzlich am Ende einer Unterrichtseinheit / eines Ausrittes gestellt werden und werden von uns gerne zur rechten Zeit beantwortet. Diese Abfolge dient ihrer Sicherheit und erlaubt einen strukturierten und sinnvollem Aufbau von Unterrichtsinhalten / Ausritten.

 

12.2. Beanstandungen haben unverzüglich spätestens am Ende der Unterrichtseinheit gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen. Andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

 

12.3. Auch fortgeschrittene Reiter sind vor einem Ausritt zu mindestens einer Einzelreitstunde bei uns verpflichtet. Wir empfehlen aber als erste Unterrichtseinheit Bodenarbeit, da sich dies aus unserem LEITBILD ergibt. Auch der Unterricht mit Hund beginnt grundsätzlich mit Einzelunterricht.

§ 13 VERJÄHRUNG

 

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 DATENSCHUTZ / FILME & FOTOS

 

Der Veranstalter beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten die Regelungen der einschlägigen Datenschutznormen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Norm. Jedoch gilt Folgendes:

 

14.1. Der Veranstalter videografiert oder fotografiert zeitweise Hunde, Pferde und Besitzer während einzelner Übungseinheiten.

 

14.2. Der Veranstalter hat das Recht:

 

14.2.1. diese Bilder und Videos zu speichern und archivieren und sie auf der Homepage und den zugehörigen Blogs zu veröffentlichen.

 

14.2.2. diese Bilder und Videos in Vorträgen und zu Schulungs- und Werbezwecken zu verwenden und zu veröffentlichen.

 

14.3. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung gegen die Verwendung der Bilder und Videos schriftlich Einspruch einlegen, bspw. im Namen des Kindes bei Reitferien.

 

§ 15 HINWEIS ZU HUNDEN BEI PFERDEVERANSTALTUNGEN

 

Wir danken für Ihr Verständnis, dass Sie Ihren Hund während des Pferdkurses zu Hause lassen, es sei denn es handelt sich um eine Horse-Dog-Trail-Veranstaltung oder Einzelunterricht, wo dies mit uns abgesprochen wurde und schriftlich genehmigt wurde (eMail / Whats App).

 

§ 16 SICHERHEIT

 

Wir empfehlen Helme. Für Teilnehmer bis 18 Jahren sind diese obligatorisch - siehe auch unsere Hofordnung, die bei Teilnahme auf unserem Hof Inhalt der AGB ist. Bitte organisieren Sie einen eigenen Helm, da Leihhelme möglicherweise nicht passen und ein Fahrradhelm mehr Sicherheit gewährleistet als ein schlecht sitzender Helm.


§ 17 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

§ 18 GERICHTSSTAND

 

Gerichtsstand ist das Amtgericht Wipperfürth.

 

Stand: Oktober 2019 (aktualisiert wegen paralleler Eröffnung der Hundeschule.) Den Unterricht mit Pferd betreffend, ist der Stand November 2018)

 

BITTE BEACHTEN: Terminabsprachen und Auskünfte ausschließlich per eMail für Neukunden - Whats App nur für Kunden, die bereits Unterricht bei uns erhalten haben. Telefonische Beratungen sind kostenpflichtig.

Ausritte unter zwei Stunden sind leider nicht möglich - eine erste Einzelstunde auf dem Platz als Einweisung ist obligatorisch. Bei mehreren Personen bitte beachten, dass wir nur zwei große Pferde haben - bitte beachten Sie auch die Gewichtsgrenzen auf der Startseite.

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